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Neubau & NachweiseStand: 21. Juli 2026Veröffentlicht am 21. Juli 20265 Min.

Neubauförderung 2026: KfW 297, 298 und 300 einfach erklärt

Wie der Neubau 2026 über die KfW gefördert wird: zinsverbilligte Kredite, der Familienkredit 300 und die Rückkehr von Effizienzhaus 55 seit dem 16.12.2025.

Kurzantwort

Der Neubau wird nicht über prozentuale Zuschüsse gefördert, sondern über zinsverbilligte KfW-Kredite. Für Wohngebäude sind das vor allem der Klimafreundliche Neubau (KfW 297 und 298) mit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit, mit QNG-Zertifikat bis 150.000 Euro, und der besonders zinsgünstige Familienkredit KfW 300. Seit dem 16.12.2025 ist außerdem Effizienzhaus 55 wieder förderfähig, allerdings befristet.

Neubau wird über Kredite gefördert, nicht über Zuschüsse

Wer saniert, kennt die prozentualen BAFA-Zuschüsse. Beim Neubau funktioniert die Förderung anders: Die KfW vergibt zinsverbilligte Kredite. Der Vorteil steckt also im günstigen Zinssatz und in der Kredithöhe, nicht in einer ausgezahlten Quote. Über die gesamte Laufzeit kann dieser Zinsvorteil trotzdem viele Tausend Euro ausmachen.

Effizienzhaus 55 ist wieder da

Lange war für die Neubauförderung mindestens Effizienzhaus 40 nötig, ein sehr anspruchsvoller Standard. Seit dem 16.12.2025 ist Effizienzhaus 55 als Förderstufe zurück. Das senkt die Einstiegshürde deutlich, weil ein EH-55-Gebäude einfacher und günstiger zu errichten ist als ein EH-40-Gebäude.

Wichtig sind zwei Punkte: Die Stufe ist befristet, der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2026 bei der KfW eingehen. Und bei Effizienzhaus 55 ist eine Biomasseheizung zulässig, Öl- und Gasheizungen sind es nicht.

Die wichtigen Programme

Klimafreundlicher Neubau, KfW 297 und 298: zinsverbilligter Kredit für Bau oder Erstkauf. Der Unterschied liegt im Verwendungszweck: 297 für die private Selbstnutzung, 298 für Vermietung und andere Nutzung. Beide bieten dieselben Förderstufen. Mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) steigt der mögliche Kreditbetrag je Wohneinheit von 100.000 auf 150.000 Euro.

Wohneigentum für Familien, KfW 300: besonders zinsgünstiger Kredit für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Voraussetzung sind Selbstnutzung, keine weitere Wohnimmobilie und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro, plus 10.000 Euro je weiterem Kind. Die Kredithöhe steigt mit der Kinderzahl.

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment, KfW 296: ein ergänzendes Programm für besonders kostengünstiges, klimafreundliches Bauen.

Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhaus?

Für ein selbst genutztes Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte ist KfW 297 (Selbstnutzung) das passende Programm. Lohnend ist der Vergleich mit dem Familienkredit 300, wenn ein Kind im Haushalt lebt und die Einkommensgrenze passt; der Familienkredit ist dann in der Regel die günstigere Variante.

Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern greift KfW 298 (Vermietung und andere Nutzung). Der Kreditrahmen gilt je Wohneinheit, das Programm skaliert also mit der Zahl der Wohnungen, und die QNG-Zertifizierung kann sich lohnen, weil sie den Rahmen je Wohneinheit erhöht.

Was Sie für den Antrag brauchen

Der Antrag läuft über die durchleitende Bank und muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss eine gültige Baugenehmigung vorliegen, und ein Energieeffizienz-Experte muss eingebunden sein. Dieser erstellt die technischen Nachweise und die Bestätigung zum Antrag. Genau das übernimmt enfi24.

Praxisbeispiel

Eine Familie mit einem Kind baut ein Einfamilienhaus als Effizienzhaus 55. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 70.000 Euro, also unter der Grenze von 90.000 Euro. Statt eines normalen Baukredits nutzt sie den Familienkredit KfW 300 und spart über die Laufzeit spürbar Zinsen. enfi24 prüft vorab, ob 297/298 oder 300 günstiger ist, und erstellt die Nachweise.

Checkliste

  • Gebäudetyp und Zielstandard klären: Effizienzhaus 55 oder 40
  • Prüfen, ob der Familienkredit 300 infrage kommt (Kind, Einkommen, Selbstnutzung)
  • Energieeffizienz-Experten früh einbinden
  • Baugenehmigung vor Antragstellung sicherstellen
  • Antrag vor Vorhabenbeginn über die Bank stellen
enfi24 ordnet Unterlagen und Förderwege fachlich ein. Die finale Bewilligung trifft der jeweilige Fördergeber auf Basis der geltenden Bedingungen.

Häufige Fragen

Gibt es beim Neubau einen prozentualen Zuschuss?

In der Regel nicht. Die Neubauförderung läuft über zinsverbilligte Kredite. Der Vorteil entsteht über den günstigen Zins und die Kredithöhe.

Bis wann gilt die Effizienzhaus-55-Förderung?

Verträge sind ab dem 16.12.2025 möglich, der Antrag muss spätestens bis zum 31.12.2026 bei der KfW eingehen. Die Stufe ist ausdrücklich befristet.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 297 und 298?

Der Unterschied liegt im Verwendungszweck: 297 für die private Selbstnutzung, 298 für Vermietung und andere Nutzungen. Die Förderstufen und Kreditbeträge sind gleich. QNG ist eine eigene Förderstufe mit höherem Kreditbetrag und in beiden Programmen erreichbar.

Kann ich 297/298 und den Familienkredit 300 zusammen nutzen?

Für dasselbe Vorhaben wird meist das jeweils günstigste Programm gewählt. Familien mit Kind prüfen wir vorrangig auf den Familienkredit 300. enfi24 ordnet ein, welcher Weg für Sie günstiger ist.

Fördert die KfW auch Nichtwohngebäude?

Ja, dafür gibt es eigene Programme. enfi24 begleitet allerdings ausschließlich Wohngebäude.

Nächster Schritt

Lassen Sie Ihr Projekt fachlich einordnen.

enfi24 prüft Unterlagen, technische Angaben und nächste Schritte mit klarem Blick auf Antrag, Nachweise und Auszahlungsprozess.

Geschrieben von

Naci Özdilmac

dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte

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