Heizungstausch, Grundförderung
- Investition
- 28.000 €
- Fördersatz
- 30 %
- Möglicher Zuschuss
- 8.400 €
Der Austausch einer alten fossilen Heizung gegen ein System auf Basis erneuerbarer Energien wird besonders stark gefördert. Neben Wärmepumpen zählen dazu unter anderem Biomasse-, Solarthermie- und Hybridanlagen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz.
Heizungstausch, Grundförderung
Heizungstausch, maximaler Fördersatz
Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus, gedeckelt bei 80 %: 22.400 € Zuschuss.
Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.
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Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.
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enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.
3
Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.
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enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.
Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen, innovative Heizungen auf EE-Basis sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Reine Gas- oder Ölheizungen werden nicht gefördert.
30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) und Einkommensbonus (bis +40 %) sind bis zu 80 % möglich, gedeckelt bei 80 % der förderfähigen Kosten (max. 28.000 € für die erste Wohneinheit). Ein Effizienzbonus wird seit der Reform vom 21.07.2026 nicht mehr gewährt.
Beim Tausch wird der Wärmeerzeuger ersetzt (30 bis 80 % Förderung). Bei der Optimierung bleibt die Anlage, wird aber effizienter gemacht, z. B. hydraulischer Abgleich, neue Pumpen, Heizkörpertausch (15 %; iSFP-Bonus nur auf Kosten zwischen 30.000 und 60.000 €).
Ja. Für die Auszahlung der Heizungsförderung muss ein fachgerecht durchgeführter hydraulischer Abgleich nachgewiesen werden.
Vor der Beauftragung des Fachbetriebs. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf davor nur mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt geschlossen werden.