ENFI24ENERGIE & FÖRDERUNG

Förderung für die Wärmepumpe

Die Wärmepumpe ist die am stärksten geförderte Einzelmaßnahme. Neben der Grundförderung von 30 % gibt es mehrere Boni, die sich addieren – in Summe sind bis zu 80 % der förderfähigen Kosten möglich. Wichtig: Für Heizungsmaßnahmen gilt der iSFP-Bonus nicht.

Wie viel Förderung ist möglich?

Luft-Wasser-Wärmepumpe, Grundförderung

Investition
28.000 €
Fördersatz
30 %
Möglicher Zuschuss
8.400 €

Mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus

Investition
28.000 €
Fördersatz
80 %
Möglicher Zuschuss
22.400 €

Maximal möglicher Fördersatz – abhängig von Heizungsalter und Haushaltseinkommen.

Beispielrechnungen als grobe Orientierung – keine Förderzusage. Maßgeblich sind die geltenden BAFA/KfW-Bedingungen und Ihr konkretes Angebot.

So läuft es mit enfi24

1

Kostenlos prüfen

Schnellcheck oder Angebot einreichen – unverbindlich.

2

Antrag vorbereiten

enfi24 erstellt die technischen Unterlagen und bereitet den Antrag vor. Bei BAFA-Programmen reichen wir bevollmächtigt ein, bei der KfW-Heizungsförderung reichen Sie selbst im KfW-Portal ein – vor Ihrer Beauftragung.

3

Umsetzen

Nach dem Bescheid beauftragen Sie den Fachbetrieb.

4

Auszahlung

enfi24 reicht den Nachweis ein und begleitet bis zur Auszahlung.

Häufige Fragen: Wärmepumpe

Wie viel Förderung gibt es für eine Wärmepumpe?+

Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) und Einkommensbonus (bis +40 %) sind bis zu 80 % möglich – die Gesamtförderung ist bei 80 % gedeckelt.

Welche Kosten sind förderfähig?+

Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit – inklusive Gerät, Installation, Demontage der Altanlage, Pufferspeicher, hydraulischem Abgleich und notwendigen Anpassungen am Heizsystem.

Gilt der iSFP-Bonus auch für die Wärmepumpe?+

Nein. Der iSFP-Bonus gilt ausdrücklich nicht für Anlagen zur Wärmeerzeugung. Für Heizungen greifen stattdessen der Klimageschwindigkeits- und der Einkommensbonus.

Wer bekommt den Einkommensbonus?+

Selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: bis 30.000 € volle 40 %, bis 40.000 € noch 30 %, bis 50.000 € noch 10 %. Ein Familienzuschlag senkt das anzusetzende Einkommen rechnerisch um 10.000 €. Der Nachweis erfolgt über die Einkommensteuerbescheide.

Kann ich Wärmepumpe und Gebäudehülle kombinieren?+

Ja. Heizung und Hüllmaßnahmen (z. B. Fenster, Dämmung) werden getrennt beantragt und getrennt gefördert. Ein iSFP hebt bei Hüllmaßnahmen den Höchstbetrag auf 60.000 € und bringt 5 % Bonus auf Kosten über 30.000 €, während die Heizung ihre eigenen Boni behält.

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