Antrag vor Beauftragung
Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung. Ein Vertrag mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt ist der sichere Weg.
BAFA & KfW · BEG-Förderung
Der Staat übernimmt einen erheblichen Teil Ihrer Sanierungskosten – wenn Antrag, Technik und Reihenfolge stimmen. Hier sehen Sie, was für welche Maßnahme möglich ist.
Wie viel BAFA-Förderung gibt es für neue Fenster? Fördersatz, Uw-Anforderung (≤ 0,95), Rechenbeispiele und der komplette Ablauf mit enfi24.
Details ansehen →Wärmepumpen-Förderung 2026: Grundförderung 30 %, mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 %. Voraussetzungen, Rechenbeispiele und Ablauf.
Details ansehen →Heizungsförderung 2026: 30 % Grundförderung, bis zu 80 % mit Boni. Welche Heizungen gefördert werden, welche Nachweise nötig sind und wie enfi24 den Antrag begleitet.
Details ansehen →Förderung für Dämmung von Dach, Außenwand und Kellerdecke: 15 % Zuschuss, mit iSFP zusätzlich 5 % auf Kosten ab 30.000 €. U-Wert-Anforderungen, Rechenbeispiele und Ablauf mit enfi24.
Details ansehen →Förderung für neue Haustüren und Außentüren: 15 % Zuschuss. Ud-Anforderung ≤ 1,30 W/(m²K), Rechenbeispiel und Ablauf mit enfi24.
Details ansehen →Förderung für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: 15 % Zuschuss (mit iSFP zusätzlich 5 % auf Kosten ab 30.000 €). Voraussetzungen, Rechenbeispiel und Ablauf mit enfi24.
Details ansehen →Neubauförderung über die KfW: zinsverbilligte Kredite (Klimafreundlicher Neubau 297/298) und der Familienkredit 300. Seit 16.12.2025 ist auch Effizienzhaus 55 wieder förderfähig. Pakete für Ein- und Mehrfamilienhäuser plus Ablauf mit enfi24.
Details ansehen →Wer erst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung. Ein Vertrag mit ausdrücklichem Förder-Vorbehalt ist der sichere Weg.
Nicht jedes Produkt ist förderfähig. Fenster brauchen Uw ≤ 0,95, Dämmung bestimmte U-Werte. Das Angebot muss diese Werte ausweisen.
Ohne technische Projektbeschreibung (TPB) vorab und Nachweis (TPN) danach fließt kein Geld – auch bei bewilligtem Antrag.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die staatliche Förderung für energetische Sanierung und Neubau. Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden (BEG EM) laufen über die BAFA, Heizungsförderung und Neubau über die KfW.
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik gelten 15 % Grundförderung; ein iSFP bringt zusätzlich 5 % auf förderfähige Kosten zwischen 30.000 und 60.000 € pro Wohneinheit. Für den Heizungstausch gibt es 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 80 %.
Immer vor der Beauftragung. Wird der Auftrag ohne ausdrücklichen Förder-Vorbehalt erteilt oder die Maßnahme bereits begonnen, ist die Förderung in der Regel ausgeschlossen.
Ein individueller Sanierungsfahrplan hebt den förderfähigen Höchstbetrag für Hüllmaßnahmen von 30.000 € auf 60.000 € pro Wohneinheit und bringt 5 % zusätzlichen Bonus, allerdings nur auf den Kostenanteil zwischen 30.000 und 60.000 €. Bis 30.000 € macht ein iSFP beim Zuschuss keinen Unterschied. Für Heizungen gilt der iSFP-Bonus nicht.
Für BEG-Einzelmaßnahmen ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte verpflichtend – er erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und später den Nachweis (TPN). enfi24 übernimmt beides.