Was das bedeutet in Zahlen
Ein Fensteraustausch kostet häufig zwischen 15.000 und 50.000 Euro. Förderungsfähig sind die Kosten für das Produkt inklusive Einbau und direkte Nebenarbeiten. Die BAFA setzt eine Obergrenze für förderfähige Kosten (30.000 Euro je Wohneinheit, mit iSFP 60.000 Euro). Wer 30.000 Euro förderfähige Kosten hat und den Grundfördersatz von 15 Prozent erhält, bekommt 4.500 Euro Zuschuss. Ein iSFP ändert daran nichts, denn sein Bonus von 5 Prozent wirkt erst auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.
Diese Summen werden direkt auf Ihr Konto ausgezahlt, sie reduzieren nicht nur die Steuerlast.
Mindestanforderung: Uw-Wert 0,95 W/(m²K)
Das ist die technische Kernbedingung. Der Uw-Wert beschreibt, wie gut ein Fenster Wärme hält. Je niedriger, desto besser. Die meisten modernen 3-fach-verglasten Fenster liegen bei 0,7 bis 0,9 W/(m²K) und erfüllen diese Anforderung problemlos.
Was im Angebot stehen muss:
- Uw-Wert des geplanten Fenstertyps (nicht nur Ug für die Scheibe)
- Rahmenmaterial und Profilbezeichnung
- Montagedetails (Einbauart, Folienanschlüsse, Abdichtung)
- Maße und Stückzahlen
Ohne diese Angaben lässt sich die BAFA-Förderfähigkeit nicht prüfen. Das bedeutet nicht, dass das Angebot schlecht ist, sondern dass es ergänzt werden muss, bevor der Antrag gestellt werden kann.
Was mit der Haustür?
Haustüren aus Glas fallen ebenfalls unter BEG EM, wenn sie einen Uw-Wert von maximal 1,3 W/(m²K) erreichen. Volle Holz- oder Metalltüren ohne Glaseinsatz gelten nicht als Fenster und müssen separat geprüft werden. Im Angebot sollte die Haustür als eigenständige Position mit eigenem Preis ausgewiesen sein.
Typische Fehler
- Angebot enthält keinen Uw-Wert, sondern nur eine Profilbezeichnung
- Montage, Folienanschlüsse und Laibungsarbeiten sind als Pauschale zusammengefasst
- Haustür und Fenster werden in einer Gesamtposition zusammengefasst
- Rollläden, Fensterbänke oder Nebenarbeiten werden nicht getrennt ausgewiesen
- Auftrag wird unterschrieben, bevor der BAFA-Antrag gestellt ist
Praxisbeispiel
Ein Fensterbauer bietet 14 neue Fenster und eine Haustür für insgesamt 28.500 Euro an. Das erste Angebot enthält nur Profilbezeichnung und Gesamtpreis. Nach einem FörderCheck bei enfi24 werden U-Werte, Montagedetails und die Haustür als separate Position ergänzt. Der BAFA-Antrag wird gestellt, bevor der Eigentümer unterschreibt. Bei 25.000 Euro förderfähigen Kosten und 15 % Fördersatz fließen 3.750 Euro Zuschuss auf sein Konto.
Checkliste
- Uw-Wert aller Fensterpositionen ist im Angebot angegeben
- Montage, Abdichtung und Folienanschlüsse sind beschrieben
- Haustür hat eigene Position mit Uw-Wert und eigenem Preis
- Rollläden, Fensterbänke, Nebenarbeiten sind getrennt ausgewiesen
- BAFA-Antrag wird gestellt, bevor der Auftrag unterschrieben wird
Häufige Fragen
Sind alle neuen Fenster automatisch förderfähig?
Nein. Nur wenn der Uw-Wert von 0,95 W/(m²K) eingehalten wird, die technischen Nachweise vorliegen und der Prozess in der richtigen Reihenfolge abläuft (Antrag vor Beauftragung), kommt Förderung in Frage.
Was ist der Unterschied zwischen Uw und Ug?
Ug beschreibt nur die Glasscheibe, Uw das gesamte Fenster inklusive Rahmen. Für die BAFA-Förderung zählt der Uw-Wert. Er ist immer etwas schlechter als der Ug-Wert.
Kann eine Haustür mit geprüft werden?
Ja, wenn sie Teil der Maßnahme ist und die technischen Anforderungen erfüllt. Sie muss im Angebot mit eigenem Uw-Wert und eigenem Preis ausgewiesen sein.
Was passiert, wenn ich schon beauftragt habe?
Dann ist der BAFA-Zuschuss für diese Maßnahme in der Regel nicht mehr möglich. Laden Sie Ihren Fall trotzdem beim FörderCheck hoch, damit geklärt werden kann, welche nächsten Schritte noch sinnvoll sind.
Nächster Schritt
Lassen Sie Ihr Projekt fachlich einordnen.
enfi24 prüft Unterlagen, technische Angaben und nächste Schritte mit klarem Blick auf Antrag, Nachweise und Auszahlungsprozess.
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